Unter dem Begriff „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ werden heute unterschied-liche Ansätze zur Gestaltung und Regulierung von Beteiligungsprozessen auf der kommunalen Ebene zusammengefasst. Sie lassen sich hinsichtlich ihres Regulierungsgrades unterscheiden.
Beteiligungsleitbilder sind freiwillige, abstrakte Absichtserklärungen, die oft entlang kommunaler Handlungsfelder den Anspruch formulieren, Stadt-entwicklungsprozesse möglichst partizipativ und qualitativ hochwertig zu gestalten. Die Prozessebene wird hier noch nicht thematisiert und insofern gibt es hierfür auch noch keine Regelungen.
Beteiligungsleitlinien geben der Beteiligung hingegen prozesstechnisch betrachtet einen ordnenden Rahmen. Sie umfassen somit nicht nur abs-trakte Erklärungen (z. B. allgemeine Qualitätskriterien), sondern regeln ganz konkret, wie Beteiligungsprozesse in einer Kommune eingeleitet, geplant, umgesetzt und abgeschlossen werden sollten.
Im Gegensatz zu den Leitlinien sind Verwaltungsvorschriften für Betei-ligung eine dienstliche Anordnung, die für eine Verwaltungsorganisation allgemein regelt, wie sie Beteiligungsprozesse einzuleiten, zu planen, umzu-setzen und abzuschließen hat. Es handelt sich hier um eine interne, aber verbindliche Regelung für die Verwaltung.
Beteiligungssatzungen wirken wie Rechtsnormen. Sie regeln für Politik, Verwaltung und Bürgerschaft verbindlich, wie Beteiligungsprozesse einzulei-ten, zu planen, umzusetzen und abzuschließen sind. Verwaltungsvorschrif-ten können durch den Bürgermeister:in einer Kommune erlassen werden. Eine Beteiligungssatzung beschließt der Gemeinde- bzw. Stadtrat.
Im Folgenden finden Sie eine kleine, aber u.E. qualitativ hochwertige Auswahl an „Leitlinien Bürgerbeteiligung“. Darunter sind sowohl kleine Gemeinden als auch Großstädte aus verschiedenen Bundesländern. Weitere Beispiele hat das Netzwerk Bürgerbeteiligung für Sie zusammengestellt.