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Protestdemokratie

Erste politische Verwerfungen erlebte die Kommunalpolitik Ende der 1960 Jahre. Die Rede war von der „partizipatorischen Revolution“ (Max Kaase), die für eine wachsende Anzahl an Protesten steht und neue Bürgerinitiativen auf den Plan rief. Die Studenten- und Bürgerrechtsbewegungen wehrten sich öffentlich gegen den lokalen „Obrigkeitsstaat“ und forderten u.a. mehr Demokratie ein. Diese Entwicklung setzte sich mit der Friedens-, Ökologie- und Anti-Atomkraftbewegung der 1970er Jahre fort. Die neuen sozialen Bewegungen hinterfragten in kritisch gehaltenen Situationen die Entscheidungen der Kommunalorgane und versuchten diese zu revidieren.

Diese erste große Beteiligungswelle führte auch zu verschiedenen gesetzlichen Änderungen. In den 1960er und 1970er Jahren setzten sich neue Beteiligungsformen (z.B. Bürgerversammlungen oder kommunale Beiräte) durch, die als zusätzliche Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechte Eingang in die Gemeindeordnungen fanden (Vgl. Vetter 2008: Lokale Bürgerbeteiligung, S. 11ff.) Mit dem neuen Baugesetzbuch von 1987 wurde sodann der Begriff der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Auch „die Ratsfraktionen traten selbstbewusster auf, waren durch die zunehmende Fraktionsarbeit besser vorbereitet und nahmen stärker Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Verwaltung“. (Bogumil, Holtkamp 2006: Kooperative Demokratie, S. 49) So entstand eine engagierte und mit neuen Verfahrensrechten versehene Bürgerschaft sowie emanzipiertere Kommunalvertretungen, die in ihrer Interaktion mit den Kommunalverwaltungen die Lokale Demokratie 2.0. kennzeichnen.