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Elitendemokratie

Als nach dem Zweiten Weltkrieg der Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung begann, geschah dies unter der fachlichen Führung und Aufsicht der Besatzungsmächte. So erklärt sich, warum sich vier verschiedene Kommunalverfassungstypen ausprägten (die Norddeutsche und Süddeutsche Ratsverfassung sowie die Magistrats- und Bürgermeisterverfassung). (Vgl. Vetter 2008: Lokale Bürgerbeteiligung, S. 11f) Mittlerweile hat sich die dualistische Süddeutsche Ratsverfassung weitgehend durchgesetzt. Sie zeichnet sich durch zwei zentrale Organe (Kommunalvertretung und Bürgermeister) aus, die alle wichtigen politischen Entscheidungen treffen und direkt von den Bürgern gewählt werden.

Diese vier Verfassungstypen weisen in ihrer Struktur und den Zuständigkeiten der Kommunalorgane z.T. erhebliche Unterschiede aus. Was sie alle gemein haben, ist ihr elitendemokratischer Anspruch. Sie folgen dem politischen Zeitgeist der jungen Bundesrepublik, wonach die Bürger in regelmäßigen Wahlen über konkurrierende Eliten entscheiden, die dann alle Sachentscheidungen „allein“ treffen. Bis in die 1970er Jahre hinein dominierte eher ein unpolitisches kommunales Selbstverwaltungsverständnis. Politische Partizipation war eine Randerscheinung. (Vgl. Bogumil, Holtkamp 2006: Kooperative Demokratie, S. 48).

Die Bürger spielten in diesem repräsentativen und exekutiven Politikmodell v.a. als Steuerzahler und Leistungsempfänger eine Rolle. Wer fortwährend auf Sachthemen Einfluss nehmen wollte, konnte dies faktisch nur über Mitgliedschaften in Parteien und Verbänden tun. Eine Ausnahme bildet in gewisser Weise Baden-Württemberg, wo bereits 1956 Bürgerbegehren und -entscheide eingeführt wurden. Auf einen Punkt gebracht: So funktionierte die Lokale Demokratie 1.0. der frühen bundesdeutschen Geschichte.