Ein Bürgerrat ist ein Gremium von Bürgerinnen und Bürgern, die zufällig aus dem Einwohnermelderegister entlang statistischer Kriterien wie Alter, Geschlecht, Stadtteil, Bildungsabschluss oder Migrationshintergrund gezogen werden, um über ein bestimmtes Thema oder eine konkrete Sachfrage zu diskutieren und eine gemeinsame Handlungsempfehlung (Bürgergutachten) für politische Entscheidungsträger oder lokale Parlamente zu erarbeiten.
Durch eine möglichst repräsentative Zufallsauswahl der Mitglieder des Gremiums soll ein verkleinertes Abbild der lokalen Bevölkerung entstehen bzw. sich im Raum zusammenfinden. Die Idee ist, auf diese Weise vor Ort die Perspektiven möglichst aller Bevölkerungsgruppen in die Diskussion mit einzubeziehen und Lösungen zu entwickeln, die einen Konsens oder zumindest einen akzeptablen Kompromiss aufzeigen. Durch die gezielte Einbindung von Fachexpertise soll zudem die Qualität gesteigert werden, indem Expertenwissen bewusst mit „Alltagswissen“ zusammengeführt wird.
Ein Bürgerrat kommt i.d.R. zum Einsatz, wenn komplexe, oft auch kontrover-se, Sachfragen bzw. Grundsatzfragen beantwortet werden sollen. Koopera-tion und Offenheit sind die zentralen Werte des Beteiligungsformats. Die unterschiedlichen Meinungen, Interessen und Perspektiven der Bürgerschaft sollen nicht nur sichtbar werden, sondern auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch kommen, um Handlungsempfehlungen erarbeiten zu können.
Mit Bürgerräten verbinden wir demzufolge ein klar umrissenes Erkennt-nisinteresse (Aufgabenstellung), eine möglichst repräsentative Zusammen-setzung der Teilnehmenden (quotierte Zufallsauswahl) sowie eine konkrete Erwartung an den Output des Prozesses (Bürgergutachten). Dennoch sind der Ablauf und die inhaltliche Gestaltung eines Bürgerrates flexibel. Je nach Thema, Zielsetzung, Anzahl der Teilnehmenden, geografischem Zuschnitt, Ressourcenausstattung usw. sind Bürgerräte prozesstechnisch betrachtet ganz unterschiedlich auszugestalten.
Im ersten Kapitel „Einführung – Bürgerräte in der kommunalen Demokratie“ finden Sie daher Beiträge, die Ihnen eine Hilfe sein sollen, den Bürgerrat fachlich einzuordnen und zu bewerten – aus demokratietheoretischer, entwicklungshistorischer und rechtswissenschaftlicher Perspektive. Die Frage, welchen Nutzen gut gemachte Bürgerräte vor Ort stiften können, bildet den Schwerpunkt des zweiten Kapitels „Qualität und Wirkung – Welche Mehrwerte eröffnen uns gut gemachte Bürgerräte?“. Denn Bürgerräte kommen wirkungsorientiert bzw. mit einem klaren Ziel vor Augen zum Einsatz. Ob sich das Ziel bzw. die gewünschte Wirkung am Ende des Prozesses einstellt, hängt dabei ganz maßgeblich von der Qualität des Beteiligungsprozesses ab.
Für eine Publikation, die sich insbesondere zum Ziel gesetzt hat, Theorie und Praxis der Bürgerräte weiter zusammenzuführen sowie der kommunalen Praxis eine Hilfe zu sein, darf natürlich ein drittes starkes Praxiskapitel, „Aus der kommunalen Praxis – Von Vorreitern und ganz individuellen Bürgerräten“, nicht fehlen. Auch auf Bundes- und Länderebene haben bereits erfolgreich Bürgerräte stattgefunden. Mit diesen Entwicklungen beschäftigt sich das vierte Kapitel des Buches: „Der Bürgerrat macht Schule – interkommunal, in den Ländern und im Bund“.