Ein Bürgerrat ist ein Gremium von Bürgerinnen und Bürgern, die zufällig aus dem Einwohnermelderegister entlang statistischer Kriterien wie Alter, Geschlecht, Stadtteil, Bildungsabschluss oder Migrationshintergrund gezogen werden, um über ein bestimmtes Thema oder eine konkrete Sachfrage zu diskutieren und eine gemeinsame Handlungsempfehlung (Bürgergutachten) für politische Entscheidungsträger oder lokale Parlamente zu erarbeiten.
Durch eine möglichst repräsentative Zufallsauswahl der Mitglieder des Gremiums soll ein verkleinertes Abbild der lokalen Bevölkerung entstehen bzw. sich im Raum zusammenfinden. Die Idee ist, auf diese Weise vor Ort die Perspektiven möglichst aller Bevölkerungsgruppen in die Diskussion mit einzubeziehen und Lösungen zu entwickeln, die einen Konsens oder zumindest einen akzeptablen Kompromiss aufzeigen. Durch die gezielte Einbindung von Fachexpertise soll zudem die Qualität gesteigert werden, indem Expertenwissen bewusst mit „Alltagswissen“ zusammengeführt wird.
Ein Bürgerrat kommt i.d.R. zum Einsatz, wenn komplexe, oft auch kontrover-se, Sachfragen bzw. Grundsatzfragen beantwortet werden sollen. Koopera-tion und Offenheit sind die zentralen Werte des Beteiligungsformats. Die unterschiedlichen Meinungen, Interessen und Perspektiven der Bürgerschaft sollen nicht nur sichtbar werden, sondern auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch kommen, um Handlungsempfehlungen erarbeiten zu können.
Mit Bürgerräten verbinden wir demzufolge ein klar umrissenes Erkennt-nisinteresse (Aufgabenstellung), eine möglichst repräsentative Zusammen-setzung der Teilnehmenden (quotierte Zufallsauswahl) sowie eine konkrete Erwartung an den Output des Prozesses (Bürgergutachten). Dennoch sind der Ablauf und die inhaltliche Gestaltung eines Bürgerrates flexibel. Je nach Thema, Zielsetzung, Anzahl der Teilnehmenden, geografischem Zuschnitt, Ressourcenausstattung usw. sind Bürgerräte prozesstechnisch betrachtet ganz unterschiedlich auszugestalten.