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Direkte Demokratie

Der nächste Beteiligungsschub setzte Anfang der 1990er Jahre ein. Er steht für eine Stärkung der direkten bzw. unmittelbaren Demokratie, die zu erheblichen Veränderungen in den Kommunalverfassungen führte. Zum einen wurden bis 2005 in allen Bundesländern kommunale Bürgerbegehren und -entscheide eingeführt, zum anderen die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte ermöglicht. (Vgl. von Aleman 2010: 40 Jahre Bürgerbeteiligung, S. 209f.) Eine aufgeklärte und beteiligungsinteressierte Bürgerschaft, die aus den sozialen und Protestbewegungen der 1970er und 1980er Jahre hervorging, machte dies möglich.

„Emanzipatorische Flügel“ wuchsen der Bürgerschaft ebenso durch die friedliche Revolution und den Fall der Mauer in der ehemaligen DDR. (Vgl. Vetter 2008: Lokale Bürgerbeteiligung, S. 12) Sie zogen in der gesamten Bundesrepublik einen Demokratisierungsschub nach sich. Anfang der 1990er Jahre wurden in den neuen Bundesländern zahlreiche demokratische Errungenschaften (z.B. Bürgeranträge, Bürgerversammlungen und Bürgerbegehren/Bürgerentscheide) auf einmal in den Gemeindeordnungen verankert und in den Folgejahren immer beteiligungsfreundlicher ausgestaltet. In 2008 senkte Thüringen beispielsweise das Quorum für Bürgeranträge (unabhängig von der Gemeindegröße) auf nur noch 300 Unterstützerunterschriften. Diese zweite große Beteiligungsphase bzw. der „Siegeszug“ der direkten Demokratie ist kennzeichnend für die Lokale Demokratie 3.0.